top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reinigungen Goci GmbH, Basel

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reinigungsdienstleistungen der Reinigungen Goci GmbH (nachfolgend «Auftragnehmer») gegenüber ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber diese AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Angebotsannahme. Art, Umfang und Preis der Leistungen werden individuell vereinbart. Auf Anfrage erstellt der Auftragnehmer eine schriftliche Offerte. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsleistungen sorgfältig, fachgerecht und zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von seinen Mitarbeitenden direkt verursacht werden, im Rahmen des Schweizer Obligationenrechts (OR). Für Schäden durch Dritte, höhere Gewalt oder unvollständige Informationen des Auftraggebers wird nicht gehaftet.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz. Verzögerungen oder Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieser haftet für daraus entstehende Kosten.

5. Haftung und Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für nachweislich durch seine Mitarbeitenden direkt verursachte Schäden. Die Haftung ist auf das Zweifache des Nettoauftragswertes des jeweiligen Einsatzes begrenzt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für Schäden an Gegenständen, die sich nicht am vereinbarten Reinigungsort befinden oder dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben wurden, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden sind unmittelbar nach Feststellung schriftlich zu melden.

6. Schlüsselverwaltung

Sofern der Auftraggeber dem eingesetzten Mitarbeitenden Schlüssel oder Zugangsmittel zu den Räumlichkeiten übergibt, erfolgt dies auf der Grundlage eines schriftlichen Übergabeprotokolls. Die Schlüssel verbleiben ausschliesslich beim jeweils eingesetzten Mitarbeitenden für die Dauer des Einsatzes und werden nach Abschluss der Reinigung direkt zurückgegeben oder gemäss schriftlicher Vereinbarung verwahrt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit allen übergebenen Zugangsmitteln. Bei Verlust von Schlüsseln oder Zugangsmitteln, der nachweislich durch den Mitarbeitenden verursacht wurde, übernimmt der Auftragnehmer die direkten Kosten für die Schliesszylinder-Ersetzung des betroffenen Schlosses bis zu einem Betrag von CHF 500.00 je Schadensfall. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für den Austausch von Schliessanlagen oder entstandene Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen allfälligen Schlüsselverlust unverzüglich schriftlich zu melden.

7. Gewährleistung und Reklamation

Erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber unmittelbar nach Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden, sorgfältig zu prüfen. Mängel sind schriftlich (E-Mail genügt) innerhalb dieser Frist zu melden. Danach erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Berechtigte Mängel werden durch Nachbesserung oder anteilige Preisreduktion behoben, nach Wahl des Auftragnehmers. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder die gereinigten Objekte nach Abschluss verändert oder beschädigt hat.

8. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt gemäss den im Vertrag vereinbarten Konditionen. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen von 5% p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung in Rechnung stellen. Mehraufwand, der während des Einsatzes entsteht und vom Auftraggeber genehmigt wird, wird separat verrechnet.

9. Kündigung und Stornierung

Einmalige Aufträge können bis 8 Tage vor dem Ausführungsdatum schriftlich (eingeschriebener Brief oder E-Mail) kostenlos storniert werden. Bei späterer Stornierung wird eine Ausfallentschädigung von 40% des Auftragswertes fällig. Aufträge mit einem Ausführungsdatum innerhalb von 8 Tagen ab Beauftragung können nicht kostenfrei storniert werden, ausser wenn die Leistungserbringung aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs des Auftraggebers objektiv nicht möglich ist.

Laufende Reinigungsverträge (Unterhaltsreinigung, regelmässige Einsätze) können mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Während der Kündigungsfrist bleiben alle vereinbarten Leistungen und Zahlungspflichten bestehen.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie für die Rechnungsstellung notwendige Angaben) ausschliesslich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung. Die Datenverarbeitung erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, ausser dies ist zur Vertragserfüllung zwingend notwendig (z.B. Buchhaltung, Inkasso) oder gesetzlich vorgeschrieben. Kundendaten werden nicht für Marketingzwecke verwendet und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten durch schriftliche Anfrage an den Auftragnehmer.

11. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Bestehende Vertragspartner werden bei relevanten Änderungen schriftlich informiert. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Website des Auftragnehmers einsehbar.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Basel-Stadt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

Reinigungen Goci GmbH, Basel

bottom of page